Mündlicher Arbeitsvertrag: Was Sie wissen müssen, um rechtlich abgesichert zu sein

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Mündlicher Arbeitsvertrag: Was Sie wissen müssen, um rechtlich abgesichert zu sein
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Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob ein Handschlag als Arbeitsvertrag ausreicht? In der Arbeitswelt von heute, wo Flexibilität und Schnelligkeit oft gefragt sind, stellt sich die Frage nach der Rechtsgültigkeit mündlicher Vereinbarungen immer wieder. Der mündliche Arbeitsvertrag ist tatsächlich eine gängige Praxis, doch wie steht es um seine rechtliche Verbindlichkeit?

Die Formfreiheit im deutschen Arbeitsrecht ermöglicht es, dass ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann. Dies bedeutet, dass eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich gültig und bindend ist. Dennoch gibt es wichtige Aspekte zu beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Laut Nachweisgesetz haben Arbeitnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Bestätigung der wesentlichen Vertragsinhalte zu erhalten. Dies dient dem Schutz beider Parteien und hilft, spätere Missverständnisse zu vermeiden. Die Rechtsgültigkeit eines mündlichen Arbeitsvertrags bleibt davon unberührt, jedoch kann die fehlende Schriftform im Streitfall zu Beweisschwierigkeiten führen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich rechtsgültig
  • Formfreiheit ermöglicht flexible Vertragsabschlüsse
  • Schriftliche Bestätigung der Vertragsinhalte ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Beweislast liegt oft beim Arbeitnehmer
  • Schriftliche Verträge bieten mehr Rechtssicherheit

Inhaltsverzeichnis

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag rechtsgültig?

In Deutschland sind mündliche Arbeitsverträge rechtsgültig. Die Formfreiheit im Arbeitsrecht erlaubt den Vertragsabschluss ohne schriftliche Fixierung. Von 33,4 Millionen unbefristet Beschäftigten nutzen einige diese Option. Besonders bei geringfügig Beschäftigten ist dies häufiger der Fall.

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Die rechtliche Grundlage: Formfreiheit im Arbeitsrecht

Das deutsche Privatrecht sieht vor, dass Verträge wirksam werden, wenn die Parteien übereinstimmende Willenserklärungen äußern. Ein Arbeitsverhältnis entsteht, sobald der Arbeitgeber ein Angebot macht und der Arbeitnehmer es annimmt. Die Rechtsgültigkeit hängt nicht von der Form ab.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Für einen gültigen Vertragsabschluss müssen beide Parteien sich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen einig sein. Dazu gehören:

  • Arbeitsaufgaben
  • Arbeitszeit
  • Vergütung
  • Urlaubsanspruch

Trotz Formfreiheit müssen Arbeitgeber seit August 2022 zusätzliche Informationen schriftlich festhalten. Dies umfasst Gehalt, Probezeit, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.000 Euro. Für befristete Verträge ist die Schriftform zwingend erforderlich.

Risiken und Herausforderungen bei mündlichen Arbeitsverträgen

Mündliche Arbeitsverträge bergen erhebliche Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie unterliegen zwar den gleichen rechtlichen Verpflichtungen wie schriftliche Verträge, doch ihre Durchsetzung gestaltet sich oft schwierig.

Beweislast und mögliche Streitigkeiten

Bei Vertragsstreitigkeiten liegt die Beweislast häufig beim Arbeitnehmer. Ohne schriftliche Dokumentation ist es schwer, Ansprüche durchzusetzen. Zeugen oder indirekte Beweise wie E-Mails können helfen, reichen aber oft nicht aus. Die Durchsetzung hängt stark von individuellen Umständen ab.

Typische Probleme: Gehalt, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen

Häufige Arbeitsvertrag-Probleme betreffen Gehalt, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen. Ohne schriftliche Vereinbarung entstehen leicht Missverständnisse. Beispielsweise können Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Erinnerungen an vereinbarte Urlaubstage haben.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Arbeitgeber müssen wichtige Vertragsklauseln schriftlich bestätigen.

Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen bis zu 2.000 Euro. Besonders problematisch wird es bei Arbeitsunfällen, wenn Arbeitsbedingungen nicht nachgewiesen werden können.

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich stets ein schriftlicher Vertrag. Er bietet beiden Seiten Sicherheit und verhindert spätere Auseinandersetzungen über Vertragsdetails.

Nachweispflichten des Arbeitgebers bei mündlichen Vereinbarungen

Das Nachweisgesetz regelt die Pflichten des Arbeitgebers zur Vertragsdokumentation. Auch bei mündlichen Arbeitsverträgen müssen Arbeitgeber wichtige Informationen schriftlich festhalten.

Das Nachweisgesetz: Schriftliche Dokumentation

Laut Nachweisgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich zu dokumentieren.

Diese Vertragsdokumentation muss folgende Punkte enthalten:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung
  • Höhe und Zusammensetzung des Gehalts
  • Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen

Fristen für die schriftliche Dokumentation

Die Arbeitgeberpflichten zur Dokumentation sind an bestimmte Fristen gebunden:

FristZu dokumentierende Informationen
Erster ArbeitstagGrundlegende Vertragsinformationen
Innerhalb von 7 TagenArbeitsbeginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit
Innerhalb eines MonatsRestliche wesentliche Vertragsbedingungen

Bei Nichteinhaltung dieser Fristen drohen Bußgelder bis zu 2000 Euro. Die schriftliche Dokumentation ersetzt keinen formellen Arbeitsvertrag, schützt aber beide Parteien vor Missverständnissen und rechtlichen Problemen.

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Kündigung eines mündlichen Arbeitsvertrags

Bei der Kündigung mündlicher Verträge gelten spezielle Regeln. Trotz mündlicher Vereinbarung müssen Sie die Kündigungsform und Kündigungsfristen beachten.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die Kündigungsfristen bei mündlichen Arbeitsverträgen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Für Arbeitnehmer beträgt die Frist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Arbeitgeber müssen längere Fristen einhalten:

  • Bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen
  • 2-5 Jahre: 1 Monat
  • 5-8 Jahre: 2 Monate
  • 8-10 Jahre: 3 Monate
  • 10-12 Jahre: 4 Monate
  • 12-15 Jahre: 5 Monate
  • 15-20 Jahre: 6 Monate
  • Über 20 Jahre: 7 Monate

Kündigungsform bei mündlichen Verträgen

Die Kündigung mündlicher Verträge muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, selbst wenn der Vertrag mündlich geschlossen wurde. Die schriftliche Kündigung muss vom Arbeitgeber handschriftlich unterzeichnet sein. Bei der Kündigung mündlicher Vertrag sollten Sie besonders auf die korrekte Form achten, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Eine rechtliche Absicherung ist für beide Seiten im Arbeitsverhältnis wichtig. Hier finden Sie Arbeitsvertrag Tipps zur Vertragsgestaltung, die Ihnen helfen, sich abzusichern.

Rechtliche Absicherung durch klare Vereinbarungen

Setzen Sie auf schriftliche Verträge. Diese bieten mehr Sicherheit als mündliche Absprachen. Achten Sie darauf, dass der Vertrag wichtige Punkte wie Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch enthält. Die regelmäßige Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte liegt meist bei 40 Stunden pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Situationen, die einen schriftlichen Vertrag erfordern

Ein schriftlicher Vertrag ist unabdingbar bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Ohne schriftliche Form ist die Befristung unwirksam. Auch bei Regelungen zu Überstunden, Wettbewerbsverboten oder Fortbildungen ist ein schriftlicher Vertrag ratsam. Er schützt beide Parteien vor Missverständnissen und rechtlichen Problemen.

Beachten Sie: Nach sechs Monaten im Betrieb genießen Sie Kündigungsschutz. Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest, um Ihre Rechte zu wahren und Konflikte zu vermeiden.

Besondere Regelungen für befristete Arbeitsverträge

Der befristete Arbeitsvertrag unterliegt speziellen Vorschriften. Diese Regelungen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert. Das Gesetz wurde am 21. Dezember 2000 erlassen und zuletzt am 20. Juli 2022 geändert.

Warum die Schriftform hier zwingend erforderlich ist

Die Schriftformerfordernis ist bei befristeten Arbeitsverträgen unerlässlich. Das TzBfG legt fest, dass die Befristung schriftlich vereinbart werden muss. Ein mündlicher, befristeter Arbeitsvertrag ist nicht rechtsgültig. Diese Regelung dient dem Schutz der Arbeitnehmer und schafft Rechtssicherheit für beide Parteien.

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Vertragsfolgen bei fehlender schriftlicher Befristung

Wird die Schriftform nicht eingehalten, hat dies weitreichende Folgen. Der Arbeitsvertrag gilt als unbefristet geschlossen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer genießt vollen Kündigungsschutz. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dann nur durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich.

Wichtige Punkte zum befristeten Arbeitsvertrag:

  • Ohne Sachgrund ist eine Befristung für maximal zwei Jahre zulässig
  • Innerhalb dieser Zeit sind bis zu drei Verlängerungen möglich
  • Bei Arbeitnehmern über 52 Jahre kann die Befristung bis zu fünf Jahre betragen
  • Eine ordentliche Kündigung ist nur bei vertraglicher Vereinbarung möglich

Arbeitgeber sollten die Schriftformerfordernis bei befristeten Arbeitsverträgen ernst nehmen. Die rechtlichen Vertragsfolgen bei Nichteinhaltung können erheblich sein. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Schriftlicher vs. mündlicher Arbeitsvertrag

Werden wir nun einen Blick auf die Unterschiede zwischen einem schriftlichen und einem mündlichen Arbeitsvertrag:

KriteriumSchriftlicher ArbeitsvertragMündlicher Arbeitsvertrag
BeweiskraftHohe Beweiskraft bei StreitfällenGeringe Beweiskraft, da Aussagen schwer nachweisbar sind
RechtsgültigkeitVoll gültig nach Unterschrift beider ParteienEbenfalls rechtsgültig, wenn mündlich vereinbart
FormvorgabenKeine gesetzliche Pflicht, aber empfehlenswertKeine Formvorgabe, reicht im Alltag oft nicht aus
Vertragliche InhalteKlar dokumentiert und nachvollziehbarNur mündlich abgesprochen, kann schnell zu Missverständnissen führen
Nachweisgesetz (§ 2 NachwG)Arbeitgeber muss schriftliche Informationen innerhalb eines Monats gebenArbeitgeber muss Inhalte auch hier schriftlich nachreichen
RechtssicherheitSehr hoch durch klare RegelungenGering, da Inhalte schwer zu belegen sind
VeränderungenEinfach nachvollziehbar durch neue SchriftstückeÄnderungen oft unklar oder vergessen
EmpfehlungSehr empfehlenswert für beide SeitenNur in Ausnahmefällen sinnvoll

Fazit: Warum ein schriftlicher Vertrag immer die bessere Wahl ist

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bietet Ihnen als Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich mehr Rechtssicherheit als mündliche Vereinbarungen. Obwohl ein mündlicher Vertrag grundsätzlich bindend ist, können Sie ohne schriftliche Dokumentation in Beweisnot geraten. Bei Streitigkeiten vor Gericht liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, was ohne schriftlichen Vertrag zu Nachteilen führen kann.

Die Vertragsempfehlung lautet daher eindeutig: Schließen Sie stets einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Dies verhindert Unklarheiten bei wichtigen Aspekten wie Gehalt, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen. Laut Statistiken führt ein Formmangel oft zur Nichtigkeit des Vertrags. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schützt Sie vor solchen Risiken und bietet beiden Parteien eine solide rechtliche Grundlage.

Nutzen Sie die Möglichkeit, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dies stärkt das gegenseitige Vertrauen und minimiert das Potenzial für zukünftige Konflikte. Falls Sie bisher nur mündliche Absprachen getroffen haben, empfiehlt es sich, diese umgehend in einem schriftlichen Vertrag zu fixieren. So schaffen Sie Klarheit und sichern sich rechtlich ab.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag in Deutschland rechtsgültig?

Ja, mündliche Arbeitsverträge sind in Deutschland grundsätzlich gültig und rechtlich bindend. Das deutsche Arbeitsrecht sieht eine Formfreiheit bei Vertragsabschlüssen vor. Dennoch ist ein schriftlicher Vertrag in der Praxis vorteilhafter, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Welche Bedingungen müssen für einen wirksamen mündlichen Arbeitsvertrag erfüllt sein?

Für einen wirksamen mündlichen Arbeitsvertrag müssen übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien vorliegen. Die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Arbeitsleistung, Vergütung und Arbeitszeit sollten klar vereinbart sein.

Was sind die Risiken eines mündlichen Arbeitsvertrags?

Die Hauptrisiken liegen in Beweisschwierigkeiten bei Streitigkeiten, insbesondere bei Details wie Gehalt, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüchen. Dies kann zu Konflikten und rechtlichen Unsicherheiten führen.

Welche Nachweispflichten hat der Arbeitgeber bei einem mündlichen Arbeitsvertrag?

Der Arbeitgeber muss gemäß dem Nachweisgesetz bestimmte Informationen schriftlich festhalten, darunter Namen und Anschriften der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Arbeitszeit, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen und anwendbare Tarifverträge.

Kann ein mündlicher Arbeitsvertrag mündlich gekündigt werden?

Nein, die Kündigung eines Arbeitsvertrags muss immer schriftlich erfolgen, auch wenn der Vertrag selbst mündlich geschlossen wurde. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz beider Parteien.

Wie können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei mündlichen Verträgen rechtlich absichern?

Beide Parteien sollten wichtige Vereinbarungen schriftlich dokumentieren, auch wenn kein formeller Vertrag vorliegt. E-Mails, Notizen oder Protokolle von Gesprächen können als Beweismittel dienen. In bestimmten Situationen, wie bei befristeten Verträgen, ist ein schriftlicher Vertrag unabdingbar.

Was sind die Vorteile eines schriftlichen Arbeitsvertrags gegenüber einem mündlichen?

Schriftliche Verträge bieten erhöhte Rechtssicherheit, Klarheit über Vereinbarungen und erleichtern die Beweisführung im Streitfall. Sie geben beiden Parteien mehr Sicherheit und Vertrauen in das Arbeitsverhältnis und vermeiden Missverständnisse über wesentliche Vertragsinhalte.

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