Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen? Ihre Rechte und Pflichten

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Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen? Ihre Rechte und Pflichten
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Haben Sie sich jemals gefragt, ob Ihr Chef verpflichtet ist, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer, besonders wenn sie kurz vor einem Jobwechsel stehen. Die Antwort ist eindeutig: Ja, der Arbeitgeber muss ein Arbeitszeugnis ausstellen. Diese gesetzliche Pflicht ist im deutschen Arbeitsrecht verankert und gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse.

Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist nicht nur eine Formalität, sondern ein wichtiges Recht für Arbeitnehmer. Es dient als Nachweis Ihrer beruflichen Erfahrung und Leistungen. Interessanterweise haben 100% der Beschäftigten Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie es das Gesetz vorschreibt. Doch wann genau muss der Arbeitgeber tätig werden? Welche Arten von Zeugnissen gibt es? Und was können Sie tun, wenn Ihr Chef sich weigert?

In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Arbeitgeberverpflichtung zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Sie erfahren, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und wie Sie diese durchsetzen können. Zudem beleuchten wir die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen und ihre Bedeutung für Ihre berufliche Zukunft.

Das Wichtigste in Kürze
  • Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen
  • Es gibt zwei Hauptarten: einfache und qualifizierte Zeugnisse
  • Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis
  • Zwischenzeugnisse können in bestimmten Fällen angefordert werden
  • Die Verweigerung eines Zeugnisses kann rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben

Die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses

Die Gewerbeordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch bilden die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Jeder Angestellte hat laut deutschem Arbeitsrecht das Recht auf ein Zeugnis, besonders bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rechtliche Grundlagen: §109 GewO und §630 BGB

§ 109 der Gewerbeordnung und § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichten Arbeitgeber zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Diese Gesetze stellen sicher, dass Arbeitnehmer eine faire Beurteilung ihrer Leistungen erhalten. Ab 2025 können Zeugnisse auch elektronisch mit qualifizierter Signatur ausgestellt werden.

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Zeugnisarten: Einfaches und qualifiziertes Zeugnis

Es gibt verschiedene Zeugnisarten, die sich in Inhalt und Umfang unterscheiden:

  • Einfaches Zeugnis: Enthält Angaben zur Person, Beschäftigungsdauer und Art der Tätigkeit.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Beinhaltet zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens.
ZeugnisartInhaltUmfang
Einfaches ZeugnisPersönliche Daten, Beschäftigungsdauer, TätigkeitsbeschreibungKurz, meist eine Seite
Qualifiziertes ZeugnisWie einfaches Zeugnis plus Leistungs- und Verhaltensbeurteilung1-2 Seiten

Arbeitnehmer können je nach Situation auch ein Zwischenzeugnis oder vorläufiges Zeugnis anfordern. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht unabhängig von der Beschäftigungsdauer und gilt auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte.

Wann muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmer. Es gibt verschiedene Situationen, in denen Arbeitgeber verpflichtet sind, ein Zeugnis auszustellen. Lassen Sie uns die wichtigsten Fälle betrachten.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Beendigung des Arbeitsverhältnis ist der häufigste Anlass für ein Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer haben das Recht auf ein Zeugnis, sobald die Kündigung ausgesprochen wird. Arbeitgeber müssen das Zeugnis innerhalb von zwei Wochen nach der Anfrage übermitteln.

Auf Verlangen des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer Verlangen können jederzeit ein Arbeitszeugnis anfordern. Sie haben die Wahl zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält eine Leistungsbewertung und kann schon nach wenigen Wochen Beschäftigung ausgestellt werden.

Sonderfall: Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis Anspruch besteht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Gründe können der Ablauf der Probezeit oder ein Vorgesetztenwechsel sein. Arbeitnehmer können ein Zwischenzeugnis jederzeit anfordern, haben aber keinen rechtlichen Anspruch darauf.

ZeugnisartAnspruchInhalt
EndzeugnisBei Beendigung des ArbeitsverhältnissesPersönliche Daten, Beschäftigungsdauer, Leistungsbewertung
ZwischenzeugnisBei berechtigtem InteresseWie Endzeugnis, aber während des laufenden Arbeitsverhältnisses
Einfaches ZeugnisAuf Wunsch des ArbeitnehmersPersönliche Daten, Art und Dauer der Beschäftigung

Beachten Sie, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt. In manchen Arbeitsverträgen können kürzere Fristen gelten. Es ist ratsam, das Zeugnis zeitnah nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern.

Fristen für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses

Für die Zeugnisausstellung ist es wichtig, Fristen zu kennen. Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entsteht mit der Kündigung und verjährt nach drei Jahren. Diese Verjährungsfrist für das Arbeitszeugnis beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet.

Gesetzliche Verjährungsfrist

Die dreijährige Verjährungsfrist gilt als Obergrenze. In der Praxis kann der Anspruch schon früher verfallen. Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Jahr lang untätig bleiben, kann Ihr Recht auf ein Zeugnis verwirken. Es empfiehlt sich, das Zeugnis innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern.

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Vertragliche Zeugnisregelungen

Vertragliche Zeugnisregelungen können kürzere Fristen vorsehen. Typische arbeitsvertragliche Fristen für die Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses liegen bei vier Wochen. Tarifverträge setzen oft Ausschlussfristen zwischen zwei und sechs Monaten fest.

FristenartDauerBemerkung
Gesetzliche Verjährungsfrist3 JahreAb Ende des Kalenderjahres
VerwirkungCa. 1 JahrBei Untätigkeit des Arbeitnehmers
Empfohlene Anforderungsfrist6 MonateNach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Typische vertragliche Frist4 WochenFür qualifiziertes Zeugnis

Folgen bei Nichtausstellung des Arbeitszeugnisses

Die Verweigerung eines Arbeitszeugnisses kann für Arbeitgeber schwerwiegende Konsequenzen haben. Laut § 109 GewO sind Arbeitgeber verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Bei Missachtung dieser Pflicht drohen rechtliche Folgen.

Rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber

Arbeitgeber können bei Zeugnisverweigerung haftbar gemacht werden. Schadensersatzansprüche können sowohl von ehemaligen Mitarbeitern als auch zukünftigen Arbeitgebern geltend gemacht werden. Ein Beispiel zeigt die Tragweite: Ein Arbeitgeber wurde zu 3.500 € Schadensersatz verurteilt, weil er kein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis ausgestellt hatte.

Durchsetzung des Anspruchs durch den Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können ihre Rechte durchsetzen, indem sie:

  • Zeitnah ein ordnungsgemäßes Zeugnis verlangen
  • Eine Mahnung an den ehemaligen Arbeitgeber senden
  • Beweise für den Zusammenhang zwischen fehlendem Zeugnis und erfolglosen Bewerbungen sammeln

Wichtig ist, dass Beschäftigte nicht zu lange warten. Mehrmonatiges Zögern kann als widersprüchliches Verhalten gewertet werden und den Anspruch gefährden.

AspektDetails
Verjährungsfrist3 Jahre gemäß § 195 BGB
Übliche Ausstellungsfrist2-3 Wochen nach Arbeitsende
Möglicher SchadensersatzBis zu 6 Wochen entgangener Lohn

Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich des Arbeitszeugnisses empfiehlt sich rechtliche Beratung, um den Anspruch auf ein korrektes Zeugnis effektiv durchzusetzen und mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Pflichten des Arbeitnehmers beim Arbeitszeugnis

Als Arbeitnehmer haben Sie bestimmte Pflichten in Bezug auf Ihr Arbeitszeugnis. Es ist wichtig, dass Sie diese kennen und wahrnehmen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie Ihr Zeugnis aktiv einfordern müssen.

Aktives Einfordern des Zeugnisses

Das Zeugnis einfordern gehört zu den Arbeitnehmerpflichten beim Arbeitszeugnis. Sie müssen selbst tätig werden und Ihren Arbeitgeber um die Ausstellung bitten. Dies gilt sowohl für einfache als auch für qualifizierte Zeugnisse. Laut dem Bundesarbeitsgericht können Sie Ihr Zeugnis unmittelbar nach der Kündigung verlangen.

Holschuld des Arbeitnehmers

Der Begriff „Holschuld Arbeitszeugnis“ beschreibt Ihre Verantwortung als Arbeitnehmer. Sie müssen das Zeugnis beim Arbeitgeber abholen. Es liegt in Ihrer Pflicht, dieses einzufordern und abzuholen. Versäumen Sie dies, riskieren Sie den Verlust Ihres Anspruchs.

Beachten Sie die Fristen für das Einfordern des Zeugnisses. Je nach Fall haben Sie zwischen sechs Monaten und drei Jahren Zeit. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihr Zeugnis zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfordern.

  • Fordern Sie Ihr Zeugnis aktiv ein
  • Holen Sie das Zeugnis selbst ab
  • Beachten Sie die geltenden Fristen
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Durch die Kenntnis Ihrer Pflichten als Arbeitnehmer stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis wahrnehmen. Dies ist wichtig für Ihre berufliche Zukunft und künftige Bewerbungen.

Inhaltliche Anforderungen an das Arbeitszeugnis

Der Arbeitszeugnis Inhalt unterliegt klaren Regeln. Arbeitgeber müssen bei der Erstellung bestimmte Vorgaben beachten. Dies gewährleistet ein faires und aussagekräftiges Dokument für den Arbeitnehmer.

Pflicht zur wohlwollenden Formulierung

Eine wohlwollende Formulierung ist im Arbeitszeugnis Pflicht. Der Arbeitgeber muss das berufliche Fortkommen des Mitarbeiters unterstützen. In Deutschland haben 100% der Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis, sofern keine groben Verstöße vorliegen. Die Formulierungen folgen einem Notensystem. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht der Note „sehr gut“.

Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Die Zeugnisinhalt Richtigkeit ist entscheidend. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Dies betrifft besonders objektive Fakten wie Position und Beschäftigungsdauer. Bei Führungskräften fließen auch Führungsqualitäten in die Beurteilung ein. Negative Aspekte dürfen nicht direkt formuliert werden. Geringfügige Verfehlungen bleiben unerwähnt.

Die Schlussformel im Zeugnis spielt eine wichtige Rolle. Sie darf nicht im Widerspruch zur Gesamtbeurteilung stehen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine fachkundige Prüfung des Zeugnisses. So vermeiden Sie Missverständnisse und sichern Sie Ihre berufliche Zukunft.

Besonderheiten bei verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen

Bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen gibt es je nach Beschäftigungsart unterschiedliche Regelungen. Für Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten gelten besondere Bestimmungen, die ihre spezifische Situation berücksichtigen.

Arbeitszeugnisse für Auszubildende

Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Das Ausbildungszeugnis muss unmittelbar nach Beendigung der Ausbildung ausgestellt werden, ohne dass der Auszubildende es explizit anfordern muss.

Zeugnisse für Praktikanten und Werkstudenten

Auch Praktikanten und Werkstudenten haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Für Praktikanten ist dies in § 26 BBiG geregelt. Ein Praktikumszeugnis sollte die Art und Dauer des Praktikums sowie die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse beschreiben.

Werkstudenten haben ebenfalls Anspruch auf ein Werkstudenten Arbeitszeugnis. Dieses sollte neben der Beschäftigungsdauer auch die ausgeübten Tätigkeiten und eine Leistungsbeurteilung enthalten.

BeschäftigungsartZeugnisartRechtliche GrundlageBesonderheiten
AuszubildendeAusbildungszeugnis§ 16 BBiGAutomatische Ausstellung nach Ausbildungsende
PraktikantenPraktikumszeugnis§ 26 BBiGBeschreibung der erworbenen Fähigkeiten
WerkstudentenWerkstudenten Arbeitszeugnis§ 109 GewOTätigkeitsbeschreibung und Leistungsbeurteilung

Tipps zur Überprüfung des erhaltenen Arbeitszeugnisses

Nach Erhalt Ihres Arbeitszeugnisses ist es wichtig, dieses sorgfältig zu prüfen. Statistiken zeigen, dass mindestens 50% der Arbeitszeugnisse nicht ordnungsgemäß ausgestellt sind. Um Ihr Arbeitszeugnis zu prüfen, sollten Sie auf versteckte Formulierungen achten und die Möglichkeiten zur Korrektur kennen.

Auf versteckte Formulierungen achten

Der sogenannte Zeugniscode hat sich über die Jahre entwickelt, um subtile Bewertungen in Arbeitszeugnissen zu verbergen. Achten Sie besonders auf die verwendeten Formulierungen. In etwa 15% aller Kündigungsfälle wird eine Note schlechter als „gut“ vergeben. Seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2014 gilt die Note „befriedigend“ als angemessen für eine durchschnittliche Leistung.

Möglichkeiten zur Korrektur und Verbesserung

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, Korrekturen zu verlangen, wenn Ihr Zeugnis falsche Tatsachen oder unrichtige Beurteilungen enthält. Der Anspruch auf Berichtigung besteht rechtlich. Bei Unzufriedenheit mit dem Zeugnis können Sie die Ausstellung eines neuen Zeugnisses fordern. Im Streitfall können Arbeitsgerichte das gesamte Zeugnis überprüfen und neu formulieren. Beachten Sie, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nur drei Jahre ab dem Ende des Jahres besteht, in dem Ihr Arbeitsverhältnis endete.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Ja, der Arbeitgeber ist gemäß §109 GewO und §630 BGB gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Diese Pflicht besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auf Verlangen des Arbeitnehmers.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Es gibt zwei Hauptarten von Arbeitszeugnissen: das einfache Zeugnis, das nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung enthält, und das qualifizierte Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers bewertet.

Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Sie können ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt, z.B. bei einem Vorgesetztenwechsel, einer längeren Abwesenheit oder wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben möchten.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?

Sie können Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen und ggf. Schadensersatz fordern. Es empfiehlt sich, zunächst schriftlich an den Arbeitgeber heranzutreten und eine Frist zur Ausstellung des Zeugnisses zu setzen.

Gibt es Besonderheiten bei Zeugnissen für Auszubildende oder Praktikanten?

Ja, Zeugnisse für Auszubildende müssen zusätzlich Informationen über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten. Bei Praktikanten und Werkstudenten sollten die spezifischen Aufgaben und die Dauer des Praktikums oder der Beschäftigung aufgeführt werden.

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