Der Ruhestand naht: Wie schreibt man eine Kündigung, wenn man in Rente geht?

Erstellt durch: Redaktion

Der Ruhestand naht: So schreiben Sie Ihre Kündigung für den Renteneintritt richtig
Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Der Übergang in den Ruhestand ist ein bedeutender Lebensabschnitt.

Nach vielen Jahren im Berufsleben freuen Sie sich auf eine neue Phase. Doch bevor es so weit ist, steht ein wichtiger formeller Schritt an: die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Wie schreibt man eine Kündigung, wenn man in Rente geht? Viele sind unsicher, wie dieses Schreiben aussehen muss.

In diesem Artikel führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Sie erfahren, welche Inhalte wichtig sind, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie den Abschied professionell und positiv gestalten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine schriftliche Kündigung ist auch bei Renteneintritt meist notwendig.
  • Beachten Sie unbedingt Ihre vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist.
  • Das Kündigungsschreiben muss formale Mindestanforderungen erfüllen.
  • Ein freundlicher und dankbarer Ton hinterlässt einen guten letzten Eindruck.
  • Fordern Sie rechtzeitig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an.

Warum ist eine Kündigung bei Renteneintritt überhaupt nötig?

Sie haben Ihren Rentenbescheid erhalten und das Datum für den Renteneintritt steht fest. Reicht das nicht aus? Muss man wirklich noch kündigen?

Ja, in den allermeisten Fällen ist eine formelle Kündigung erforderlich. Ihr Arbeitsvertrag endet nicht automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters oder dem Erhalt des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung.

Es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag enthält eine spezifische Klausel, die das Arbeitsverhältnis automatisch bei Erreichen der Regelaltersgrenze beendet. Prüfen Sie Ihre Unterlagen genau.

Ohne eine solche Klausel besteht das Arbeitsverhältnis fort. Sie müssen aktiv kündigen, um es rechtswirksam zu beenden. Dies schafft Klarheit für beide Seiten – für Sie und Ihren Arbeitgeber.

Der richtige Zeitpunkt: Kündigungsfristen beachten

Ein entscheidender Punkt ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Versäumen Sie diese, kann sich Ihr letzter Arbeitstag ungewollt nach hinten verschieben.

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Welche Frist gilt für Sie? Schauen Sie zuerst in Ihren Arbeitsvertrag. Dort ist oft eine individuelle Frist vereinbart.

Gibt es keine vertragliche Regelung, greift die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese hängt von Ihrer Beschäftigungsdauer im Unternehmen ab.

Auch Tarifverträge können eigene Kündigungsfristen festlegen. Informieren Sie sich, ob ein solcher für Sie gilt.

Reichen Sie die Kündigung rechtzeitig ein. Planen Sie einen Puffer ein, besonders wenn Sie den Versand per Post wählen. Der Zugang beim Arbeitgeber ist entscheidend, nicht das Absendedatum.

Wie schreibt man eine Kündigung wenn man in Rente geht: Der Inhalt

Nun zum Kernstück: dem Kündigungsschreiben selbst. Es muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, kann aber auch eine persönliche Note enthalten.

Beginnen Sie mit Ihren vollständigen Kontaktdaten: Name und Adresse. Darunter folgen die vollständigen Daten des Arbeitgebers (Firma, Adresse, ggf. Personalabteilung).

Vergessen Sie nicht das Datum, an dem Sie das Schreiben verfassen. Eine klare Betreffzeile hilft bei der Zuordnung, zum Beispiel: „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum [Datum des letzten Arbeitstages]“.

Der wichtigste Satz ist die eindeutige Kündigungserklärung. Formulieren Sie klar und unmissverständlich. Zum Beispiel: „Hiermit kündige ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum des letzten Arbeitstages].“

Nennen Sie den Renteneintritt als Grund. Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber üblich und schafft Transparenz. Ein Satz wie „Diese Kündigung erfolgt, da ich beabsichtige, zum [Datum des Rentenbeginns] in den Ruhestand zu treten.“ ist passend.

Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs und des Beendigungsdatums. Das gibt Ihnen Sicherheit.

Ergänzendes Wissen

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bewertet Ihre Leistung und Ihr Verhalten detailliert. Fordern Sie dieses explizit an, es steht Ihnen gesetzlich zu und kann auch im Ruhestand noch nützlich sein.

Ein optionaler, aber sehr empfohlener Teil ist der Dank. Bedanken Sie sich für die Zusammenarbeit, die Chancen und die Erfahrungen während Ihrer Beschäftigungszeit. Ein Satz zur Bereitschaft für eine geordnete Übergabe Ihrer Aufgaben kommt ebenfalls gut an. Bieten Sie Ihre Unterstützung an, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Schließen Sie das Schreiben mit einer Grußformel wie „Mit freundlichen Grüßen“ und Ihrer eigenhändigen Unterschrift ab. Nur mit Unterschrift ist die Kündigung gültig.

Checkliste für Ihr Kündigungsschreiben

ElementEnthalten?Anmerkung
Ihr Name & AdresseVollständig und korrekt
Name & Adresse ArbeitgeberGgf. an die Personalabteilung adressieren
DatumAktuelles Datum des Verfassens
BetreffzeileKlar und eindeutig (Kündigung zum…)
KündigungserklärungEindeutige Formulierung, letzter Arbeitstag
Grund (Optional)Renteneintritt erwähnen
Bitte um BestätigungEingang und Beendigungsdatum bestätigen lassen
Dank (Optional)Wertschätzung für die Zeit im Unternehmen
Angebot Übergabe (Optional)Unterstützung für Nachfolge anbieten
Grußformel & Unterschrift„Mit freundlichen Grüßen“, eigenhändige Signatur
Bitte um ArbeitszeugnisQualifiziertes Zeugnis anfordern

Formale Aspekte: Was ist wichtig?

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder eine mündliche Mitteilung reichen nicht aus, um das Arbeitsverhältnis rechtswirksam zu beenden. Das verlangt das Gesetz (§ 623 BGB).

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Schriftform bedeutet: auf Papier und mit Ihrer Originalunterschrift.

Wie übermitteln Sie die Kündigung am besten? Sie können sie persönlich in der Personalabteilung abgeben und sich den Empfang quittieren lassen. Das ist der sicherste Weg.

Alternativ können Sie sie per Post senden. Nutzen Sie hier am besten ein Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über den Zugang beim Arbeitgeber.

Planen Sie die Zustellung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist ein.

Der Ton macht die Musik: Wertschätzung zeigen

Auch, wenn Sie in Rente gehen: Verlassen Sie das Unternehmen mit einem positiven Eindruck. Ein freundlicher und wertschätzender Ton im Kündigungsschreiben ist dafür essenziell.

Vermeiden Sie negative Anmerkungen oder Kritik. Konzentrieren Sie sich auf den Dank für die gemeinsame Zeit und die guten Wünsche für die Zukunft des Unternehmens.

Ein respektvoller Abschied erleichtert auch die letzten Wochen im Betrieb. Die Zusammenarbeit bei der Übergabe und der Abschied von den Kollegen gestalten sich angenehmer.

Denken Sie daran: Man begegnet sich oft zweimal im Leben.

Ergänzendes Wissen: Ein Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung. Hier einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft mit individuellen Regelungen zu Fristen oder Abfindungen.

Nach der Kündigung: Die letzten Schritte

Ihre Kündigung ist eingereicht und bestätigt. Was passiert nun?

  • Übergabe planen: Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die strukturierte Übergabe Ihrer Aufgaben. Dokumentieren Sie wichtige Prozesse und Informationen.
  • Resturlaub: Klären Sie Ihren Anspruch auf Resturlaub und wie dieser genommen oder abgegolten wird.
  • Arbeitszeugnis: Erinnern Sie gegebenenfalls an die Ausstellung Ihres Arbeitszeugnisses. Prüfen Sie es nach Erhalt sorgfältig.
  • Verabschiedung: Planen Sie, wie Sie sich von Kollegen und Vorgesetzten verabschieden möchten. Eine kleine Feier oder ein Rundgang am letzten Tag sind üblich.
  • Abmeldung: Klären Sie Formalitäten wie die Abmeldung bei der Sozialversicherung. Dies übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.
  • Rückgabe: Geben Sie Firmeneigentum wie Laptop, Handy oder Schlüssel pünktlich zurück.

Eine gute Planung der letzten Wochen sorgt für einen entspannten Übergang in den wohlverdienten Ruhestand.

Fazit

Die Kündigung für den Renteneintritt ist ein formal notwendiger Schritt, der sorgfältig vorbereitet sein sollte. Achten Sie auf die Schriftform, die Einhaltung der Kündigungsfrist und die Vollständigkeit der Angaben in Ihrem Schreiben. Ein wertschätzender Ton und der Dank an den Arbeitgeber runden das Kündigungsschreiben positiv ab.

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Vergessen Sie nicht, rechtzeitig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufordern. So beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis korrekt und können sich ganz auf Ihren neuen Lebensabschnitt, den Ruhestand, freuen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Muss ich in der Kündigung den Grund (Renteneintritt) nennen?

Nein, Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, einen Grund für Ihre Kündigung anzugeben. Es ist jedoch üblich und schafft Klarheit, den bevorstehenden Renteneintritt als Anlass zu nennen. Dies fördert ein transparentes und positives Verhältnis zum Arbeitgeber bis zum letzten Tag.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, verschiebt sich das offizielle Ende Ihres Arbeitsverhältnisses auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Ihr Arbeitsvertrag läuft dann länger als geplant weiter, und Sie müssen entsprechend auch länger arbeiten oder werden für diese Zeit bezahlt. Klären Sie die Situation umgehend mit Ihrem Arbeitgeber, eventuell ist ein Aufhebungsvertrag eine Lösung.

Reicht eine digitale Unterschrift auf der Kündigung aus?

Nein, für eine rechtswirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist laut § 623 BGB die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Das bedeutet, die Kündigung muss auf Papier erfolgen und Ihre eigenhändige, originale Unterschrift tragen. Eine eingescannte oder digitale Unterschrift genügt diesen Anforderungen nicht.

Mein Arbeitgeber weiß bereits, dass ich in Rente gehe. Muss ich trotzdem kündigen?

Ja, auch wenn Ihr Arbeitgeber informiert ist, ersetzt dieses Wissen nicht die formelle, schriftliche Kündigung – es sei denn, Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag sieht eine automatische Beendigung bei Renteneintritt vor. Die schriftliche Kündigung ist für die Rechtsgültigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fast immer erforderlich und dient der Dokumentation und Klarheit für beide Seiten.

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