Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme? Ein umfassender Leitfaden

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Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme? Ein umfassender Leitfaden
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Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit. Neben der Trauer kommen oft finanzielle Sorgen hinzu. Viele fragen sich: Wie wirkt sich meine eigene Rente auf die Witwenrente aus? Steht mir überhaupt noch eine Hinterbliebenenleistung zu? Diese Fragen sind berechtigt und wichtig für Ihre Zukunftsplanung.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen genau, wie die Berechnung funktioniert. Sie erfahren, welche Rolle Ihr eigenes Einkommen spielt und wie die sogenannte Einkommensanrechnung Ihre Witwenrente beeinflusst.

Wir zeigen Ihnen die Unterschiede und was Sie beachten müssen. Lesen Sie weiter und erhalten Sie Klarheit über Ihre finanzielle Situation.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ihre eigene Altersrente zählt als Einkommen bei der Witwenrente.
  • Es gibt einen Freibetrag, bis zu dem Ihr Einkommen nicht angerechnet wird.
  • Liegt Ihr Einkommen über dem Freibetrag, werden 40% des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen.
  • Die Höhe des Freibetrags hängt vom aktuellen Rentenwert ab und wird jährlich angepasst.
  • In den ersten drei Monaten nach dem Tod („Sterbevierteljahr“) findet keine Einkommensanrechnung statt.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente, oder korrekterweise Hinterbliebenenrente, ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie soll den hinterbliebenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner finanziell absichern. Wenn der verstorbene Partner Rentenansprüche erworben hat, können Sie daraus eine Rente erhalten.

Diese Rente hilft, den Lebensstandard nach dem Verlust des Partners aufrechtzuerhalten. Sie ist eine wichtige soziale Absicherung. Es gibt die große und die kleine Witwenrente, die sich in Höhe und Bezugsdauer unterscheiden können.

Einkommensanrechnung: Der entscheidende Faktor

Der Kernpunkt Ihrer Frage „Wieviel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme?“ liegt in der Einkommensanrechnung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie ab einem bestimmten eigenen Einkommen weniger auf die Witwenrente angewiesen sind. Deshalb wird eigenes Einkommen teilweise angerechnet.

Aber nicht jedes Einkommen wird sofort und vollständig abgezogen. Es gibt klare Regeln und vor allem einen Freibetrag. Nur das Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, beeinflusst die Höhe Ihrer Witwenrente.

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Ihre eigene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehört zu den berücksichtigten Einkommen. Aber auch andere Einkünfte können relevant sein.

Welche Einkommen werden angerechnet?

Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt verschiedene Einkommensarten. Dazu gehören typischerweise:

  • Ihre eigene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente
  • Einkünfte aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit (Bruttoeinkommen, pauschal gekürzt)
  • Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld
  • Einkünfte aus Vermögen (z.B. Zinsen, Dividenden, nach Abzug von Freibeträgen)
  • Betriebsrenten und private Rentenversicherungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Es wird in der Regel ein pauschaler Betrag für Steuern und Sozialabgaben vom Bruttoeinkommen abgezogen, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu ermitteln. Bei Renten sind das pauschal 14%.

Der Freibetrag: Bis hierhin bleibt alles beim Alten

Ein wichtiger Schutzmechanismus ist der Freibetrag. Ihr Einkommen wird nur dann auf die Witwenrente angerechnet, wenn es diesen Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag ist nicht fest, sondern dynamisch.

Er berechnet sich anhand des aktuellen Rentenwerts. Das ist der Wert eines Rentenpunktes. Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts. Da sich der Rentenwert jährlich zum 1. Juli anpasst, ändert sich auch der Freibetrag.

Ergänzendes Wissen

Der aktuelle Rentenwert ist ein zentraler Rechenfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt und spiegelt die allgemeine Lohnentwicklung wider.

Gibt es im Haushalt waisenrentenberechtigte Kinder? Dann erhöht sich Ihr Freibetrag zusätzlich. Für jedes Kind kommt das 5,6-fache des aktuellen Rentenwerts obendrauf.

Die Berechnung: Schritt für Schritt erklärt

Wie wird nun konkret berechnet, wie viel Witwenrente Sie bekommen, wenn Sie selbst Rente beziehen? Es sind wenige Schritte:

  1. Ermittlung Ihres anrechenbaren Nettoeinkommens: Ihre eigene Bruttorente wird um einen pauschalen Satz (meist 14%) gekürzt. Haben Sie weitere Einkünfte, werden diese ebenfalls berücksichtigt und pauschal gekürzt.
  2. Abgleich mit dem Freibetrag: Das ermittelte Nettoeinkommen wird mit dem geltenden Freibetrag verglichen.
  3. Berechnung des Kürzungsbetrags: Liegt Ihr Nettoeinkommen über dem Freibetrag? Dann werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags ermittelt.
  4. Anpassung der Witwenrente: Der errechnete Kürzungsbetrag wird von Ihrer ursprünglichen (vollen) Witwenrente abgezogen. Das Ergebnis ist die tatsächlich ausgezahlte Witwenrente.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Nehmen wir an, Ihre volle Witwenrente würde 800 Euro betragen. Sie beziehen eine eigene Altersrente von 1.500 Euro brutto. Der aktuelle Rentenwert sei (beispielhaft) 39 Euro.

  • Freibetrag berechnen: 26,4 x 39 Euro = 1.029,60 Euro
  • Anrechenbares Nettoeinkommen berechnen: 1.500 Euro Rente – 14% pauschaler Abzug = 1.500 Euro – 210 Euro = 1.290 Euro
  • Übersteigender Betrag: 1.290 Euro (Ihr Nettoeinkommen) – 1.029,60 Euro (Freibetrag) = 260,40 Euro
  • Kürzungsbetrag: 40% von 260,40 Euro = 104,16 Euro
  • Auszuzahlende Witwenrente: 800 Euro (volle Witwenrente) – 104,16 Euro (Kürzungsbetrag) = 695,84 Euro
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In diesem Beispiel würde Ihre Witwenrente aufgrund Ihrer eigenen Rente um rund 104 Euro gekürzt.

Tabelle: Beispielrechnung Einkommensanrechnung

BerechnungsschrittBeispielwert (Annahme)Ergebnis
Volle Witwenrente (brutto)800,00 €
Eigene Altersrente (brutto)1.500,00 €
Aktueller Rentenwert (Annahme)39,00 €
Berechnung Freibetrag26,4 x 39,00 €1.029,60 €
Berechnung anrech. Nettoeink.1.500 € – 14%1.290,00 €
Übersteigender Betrag1.290 € – 1.029,60 €260,40 €
Kürzungsbetrag (40%)40% von 260,40 €104,16 €
Auszuzahlende Witwenrente800 € – 104,16 €695,84 €

Diese Tabelle zeigt vereinfacht die Rechenschritte. Ihre individuelle Berechnung kann durch weitere Faktoren beeinflusst werden.

Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme? Die Antwort im Detail

Die genaue Höhe Ihrer Witwenrente hängt also direkt von der Höhe Ihrer eigenen Rente und dem geltenden Freibetrag ab. Je höher Ihre eigene Rente ist, desto wahrscheinlicher wird sie den Freibetrag übersteigen. Und desto höher wird der Betrag sein, der zu 40% angerechnet wird.

Es kann vorkommen, dass bei einer sehr hohen eigenen Rente die Witwenrente komplett wegfällt. Das passiert, wenn der Kürzungsbetrag (40% des übersteigenden Einkommens) genauso hoch oder höher ist als die ursprüngliche Witwenrente.

Wichtig zu wissen ist auch der Unterschied zwischen altem und neuem Recht. Für Todesfälle vor 2002 oder wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor 1962 geboren ist, gilt oft noch das alte Recht. Hier können andere Regeln bei der Einkommensermittlung gelten (z.B. Berücksichtigung von Nettoeinkommen statt pauschal gekürztem Bruttoeinkommen).

Das Sterbevierteljahr: Eine wichtige Ausnahme

Eine bedeutende Ausnahme von der Einkommensanrechnung gibt es in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehepartners. Dieser Zeitraum wird als „Sterbevierteljahr“ bezeichnet.

Während des Sterbevierteljahres erhalten Sie die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen. Ihre eigene Rente oder anderes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Dies soll eine finanzielle Überbrückung in der ersten schwierigen Phase ermöglichen.

Ergänzendes Wissen

Das Sterbevierteljahr beginnt mit dem Monat, der auf den Sterbemonat folgt. Es umfasst also insgesamt drei volle Kalendermonate, in denen die volle Rente des Verstorbenen als Vorschuss gezahlt wird.

Nach Ablauf dieser drei Monate gelten dann die Regeln der Einkommensanrechnung wie oben beschrieben.

Große versus Kleine Witwenrente

Die Einkommensanrechnung funktioniert bei beiden Rentenarten gleich. Der Unterschied liegt eher in den Voraussetzungen und der Höhe bzw. Dauer:

  • Große Witwenrente: Sie beträgt 55% (Neurecht) oder 60% (Altrecht) der Rente des Verstorbenen. Sie wird meist gezahlt, wenn Sie über 47 Jahre alt sind (Altersgrenze steigt stufenweise an), erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen. Sie wird potenziell bis an Ihr Lebensende gezahlt.
  • Kleine Witwenrente: Sie beträgt 25% der Rente des Verstorbenen. Sie wird in der Regel nur für 24 Monate gezahlt (Ausnahme Altrecht: unbegrenzt). Voraussetzungen für die große Witwenrente sind nicht erfüllt.
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Ihre eigene Rente wird also sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Witwenrente nach dem Sterbevierteljahr angerechnet, sofern sie den Freibetrag übersteigt.

Rentenantrag und Beratung

Um Witwenrente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dies geschieht nicht automatisch. Es ist ratsam, den Antrag zeitnah nach dem Todesfall zu stellen, auch um die Zahlung für das Sterbevierteljahr sicherzustellen.

Die Deutsche Rentenversicherung ist auch Ihr erster Ansprechpartner für eine individuelle Berechnung. Sie können dort einen Beratungstermin vereinbaren. Bringen Sie dazu Ihre Rentenunterlagen und die des Verstorbenen mit. Die Berater können Ihnen genau ausrechnen, wie hoch Ihre Witwenrente unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Rente ausfallen wird.

Folgende Schritte sind für den Antrag wichtig:

  • Beschaffen Sie die Sterbeurkunde.
  • Sammeln Sie Ihre eigenen Rentenversicherungsunterlagen und die des Verstorbenen.
  • Füllen Sie den Antrag auf Hinterbliebenenrente aus (online oder auf Papier).
  • Reichen Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung ein.
  • Nutzen Sie die Beratungsangebote der Rentenversicherung.

Fazit

Die Frage „Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von Ihrer individuellen Situation abhängt. Entscheidend ist die Einkommensanrechnung.

Ihre eigene Rente wird berücksichtigt, aber erst, wenn sie den jährlich angepassten Freibetrag übersteigt. 40% des darüber liegenden Einkommens mindern Ihre Witwenrente. Eine Ausnahme bildet das Sterbevierteljahr, in dem keine Anrechnung erfolgt. Für eine genaue Berechnung sollten Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Häufig gestellte Fragen

Wird jedes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Nein, nicht jedes Einkommen wird angerechnet. Zunächst gibt es den Freibetrag. Nur Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird berücksichtigt. Bestimmte Einnahmen, wie beispielsweise Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung oder Elterngeld bis zu einer bestimmten Höhe, werden unter Umständen gar nicht oder nur teilweise angerechnet. Ihre eigene gesetzliche Rente zählt jedoch grundsätzlich zum anrechenbaren Einkommen.

Was passiert in den ersten drei Monaten nach dem Tod meines Partners?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Partners gilt das sogenannte Sterbevierteljahr. Während dieser Zeit erhalten Sie die Witwenrente in der Höhe der vollen Altersrente Ihres verstorbenen Partners, ohne dass Ihr eigenes Einkommen (wie Ihre eigene Rente) angerechnet wird. Diese Regelung soll Ihnen finanziell helfen, die erste Zeit nach dem Verlust zu überbrücken. Erst danach greift die reguläre Einkommensanrechnung.

Muss ich auf die Witwenrente Steuern zahlen?

Ja, die Witwenrente unterliegt grundsätzlich der Besteuerung. Sie zählt zu den sonstigen Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Wie bei der Altersrente gibt es auch bei der Witwenrente einen Besteuerungsanteil, der davon abhängt, in welchem Jahr die Rente des Verstorbenen begonnen hat. Der Restbetrag bleibt steuerfrei. Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von der Gesamthöhe Ihrer Einkünfte und Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Wo erhalte ich eine verbindliche Auskunft über meine Witwenrente?

Eine verbindliche Auskunft und eine genaue Berechnung Ihrer Witwenrente unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Rente erhalten Sie ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung. Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihre individuellen Daten geprüft und eine präzise Berechnung durchgeführt werden. Auch Rentenberater können hier unterstützen.

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